| Allgemeine Informationen zum Rettungsdienst |
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In der BRD ist der Rettungsdienst nach dem Föderalismusprinzip des Grundgesetzes Ländersache und wird daher durch Landesgesetze geregelt. Zur Durchführung des Rettungsdienstes greifen die Länder dabei auf unterschiedliche Modelle zurück. Um dieser Aufgabe nachzukommen, stellen die Kommunen selbst Personal und Ausstattung des Rettungsdienstes oder betreiben eigene Rettungsdienstunternehmen, bzw. übertragen diese, den hauptberuflichen Kräften, Ihrer Feuerwehr oder vergeben den Rettungsdienst an gemeinnützige Organisationen (ASB,DRK.JUH,MHD) bzw. privatwirtschaftliche Unternehmen. Die Luftrettung wird gemeinsam durch die Betreiber der Rettungshubschrauber (ADAC ,Team DRF ) sowie Kliniken und Hilfsorganisationen erfüllt. Träger der Luftrettung sind die jeweiligen Bundesländer. |


